Neuerung bei der Bereitstellung von Domain-Inhaberdaten
Warum gibt es diese Änderung?
Mit der NIS-2-Richtlinie schafft die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für Cybersicherheit. Ziel ist es, Netz- und Informationssysteme besser zu schützen und Verantwortlichkeiten klarer zu machen.
Ein Teil davon ist die Überprüfung von Domain-Inhaberdaten. Künftig soll bei Domains eindeutig erkennbar sein, wer verantwortlich ist und wie diese Person oder dieses Unternehmen kontaktiert werden kann.
Was ändert sich konkret bei .de-Domains?
Ab dem 28.01.2026 sind im DSGVO-konformen WHOIS-Portal der DENIC eG bestimmte Daten juristischer Personen öffentlich einsehbar.
Dazu gehören:
- Name und Anschrift des Domaininhabers
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Datum der Domainregistrierung
- Name und Kontaktdaten des verwaltenden DENIC-Mitglieds, beispielsweise mittwald
Domains natürlicher Personen bleiben weiterhin geschützt. Diese Daten werden auch künftig nicht öffentlich angezeigt.
Warum du deine Inhaberdaten jetzt prüfen solltest
Gerade für Unternehmen ist es wichtig, dass die hinterlegten Daten korrekt und eindeutig sind.
Achte dabei besonders auf folgende Punkte:
- Im Feld „Firma“ sollte die korrekte Firmierung stehen – kein privater Name.
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer sollten für eine geschäftliche Kontaktaufnahme geeignet sein.
Unsere Empfehlung: Nutze keine personenbezogenen Adressen, sondern z. B. info@… oder domain@….
Unternehmen, bei denen die Inhaberdaten Rückschlüsse auf Privatpersonen zulassen (z. B. bei Kleingewerben mit privater Adresse), sollten abwägen, ob die Domain künftig als natürliche Person geführt werden soll.
Für mittwald Kunden
Als mittwald Kunde kannst du deine Inhaberdaten direkt in deiner Hosting Verwaltung überprüfen.
So prüfst du deine Inhaberdaten im mStudio
Die Kontrolle deiner Domain-Inhaberdaten ist schnell erledigt.
Schritt 1
Wähle im mStudio das Projekt aus, das du prüfen möchtest, und öffne die Komponente Domains.
Wichtig: Die Inhaberdaten siehst du nur bei der Hauptdomain ohne www.
Schritt 2
Scrolle im Tab Allgemein bis zu den Inhaberdaten.
Hier kannst du die Angaben direkt bearbeiten.
Schritt 3
Beim Bearbeiten legst du über den Punkt Typ fest, ob der Domaininhaber eine natürliche Person oder eine Firma ist.
Inhaberdaten im Kundencenter ändern
Auch über das Kundencenter kannst du deine Domain-Inhaberdaten anpassen.
Eine ausführliche Anleitung findest du in unserem FAQ:
Was kommt 2026 noch auf dich zu?
Im Laufe des Jahres 2026 wird die DENIC eine Überprüfung der Inhaberdaten aller .de Domains durchführen. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Angaben korrekt und plausibel sind.
Das gilt für:
- bestehende Domains
- Neuregistrierungen
Dabei wird unter anderem geprüft:
- Sind Name, Anschrift und Rechtsform schlüssig?
- Existiert die angegebene E-Mail-Adresse?
In diesem Zusammenhang erhältst du eine Verifizierungs-E-Mail, die bestätigt werden muss.
Sollten Unstimmigkeiten auftreten, folgt eine zweite Prüfstufe. In diesem Fall kann die DENIC zusätzliche Nachweise anfordern, zum Beispiel einen Handelsregisterauszug.
Weitere Details dazu veröffentlichen wir in den kommenden Monaten hier im Blog.
Fazit
Die NIS-2-Richtlinie bringt mehr Transparenz und Sicherheit – aber auch neue Pflichten für Domaininhaber.
Wenn du deine Inhaberdaten jetzt prüfst und sauber pflegst, bist du auf der sicheren Seite und vermeidest späteren Aufwand.
Tipp!
Wenn du für den Newsletter-Versand spezielle Tools verwendest, benötigst du für dieses Tool in vielen Fällen einen AV-Vertrag. Diesen Vertrag kannst du rechtssicher mit dem AV-Manager erstellen. Probier's aus!