Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Regelungen
- Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden
- Unsere Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (im Folgenden: Kunde) sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns unverzüglich schriftlich darauf hinweisen.
- Vertragsanbahnung und Zustandekommen des Vertrages
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch uns bestätigt wird oder wir mit der Ausführung begonnen haben.
- Den Abschluss eines Vertrages können wir von der Prüfung der vom Kunden über sich angegebenen Daten, insbesondere die Firma, den Namen natürlicher Personen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, abhängig machen. Eine Überprüfung kann insbesondere durch eine vom Kunden zu beantwortende E-Mail und/oder durch Eingabe eines am Telefon genannten Codes erfolgen. Sollte bereits vor Überprüfung der Daten ein Vertrag zustande gekommen sein, so erfolgt der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt, dass die vom Kunden angegebenen Daten richtig sind.
- Leistungen und Leistungsumfang
- Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat hieran kein Interesse.
- Von uns durchgeführte Leistungen sind entgeltpflichtig. Fremdkosten sind in unserem Entgelt nicht enthalten.
- Verträge über Software beinhalten grundsätzlich nicht unsere Verpflichtung zur Installation und Konfiguration, den Kunden zu beraten, einzuarbeiten oder dafür Material zur Verfügung zu stellen. Sofern eine Schulung und die Erstellung eines Pflichtenheftes nicht ausdrücklich in dem Vertrag vereinbart werden, sind wir hierzu nicht verpflichtet.
- Wir übernehmen keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit etwaiger von uns erarbeiteten Leistungen, wie z. B. bei der Erstellung von Individualsoftware. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Wir werden jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern uns diese bei unserer Tätigkeit bekannt werden.
- Wenn eine Programmdokumentation oder ein Bedienungshandbuch geschuldet wird, dann lediglich in maschinenlesbarer Form, ggf. als Bestandteil der Software oder online, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
- Soweit Service-Level Vertragsgegenstand sind und nichts anderes vereinbart wurde, tragen wir dafür Sorge, dass innerhalb der vereinbarten Service-Level ab Zugang einer Meldung einer technischen Störung durch den Kunden, die wir auf den vertraglich vereinbarten Wegen, z. B. per E-Mail, Telefon oder über ein Ticketsystem erhalten haben, die Störungsbeseitigung eingeleitet und der Kunde darüber informiert wird (im Folgenden: Reaktionszeit) – es sei denn es ist vertraglich etwas anderes vereinbart. Voraussetzung ist eine Störungsmeldung des Kunden, in der er die aufgetretenen und sich zeigenden Fehler und/oder den Ablauf von Systemausfällen für uns nachvollziehbar beschreibt. Ist die Störungsmeldung des Kunden für uns nicht nachvollziehbar, werden wir ihn darauf hinweisen. Die Länge der Reaktionszeit ist abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Service-Level vergütungspflichtig.
- Wir sind berechtigt, Unterauftragnehmer zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen einzusetzen.
- Soweit technisch vorgesehen, hat der Kunde die Möglichkeit, Dritten, insbesondere Mitarbeitern, eine eigene Zugangsberechtigung einzuräumen. Der Dritte ist dann berechtigt, im Namen des Kunden Verträge mit uns abzuschließen und mit uns bereits bestehende Verträge zu ändern.
- Preise und Vergütung
- Unsere Preise verstehen sich netto ausschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um Euro-Preise. Alle Entgelte richten sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nach unserer jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste oder unseren betrieblichen Entgeltsätzen zzgl. der Verpackungs- und Versandkosten sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zeitentgelte sind auch für Reisezeiten zu zahlen. Reisekosten, Speisen, Nebenkosten etc. sind zusätzlich nach unseren betriebsüblichen Sätzen zu vergüten.
- Soweit nicht anders vereinbart, werden nutzungsabhängige Vergütungen monatlich fällig.
- Soweit vertraglich vorgesehen, berechnen wir bei Überschreitung vertraglich vereinbarter Leistungen, z. B. beim Webspace (auch Storage genannt) oder Entwicklungsumgebungen (auch Stage genannt) die zusätzlich vertraglich vereinbarte Vergütung (insgesamt auch On-Demand-Nutzung genannt).
- Wir sind berechtigt, die vereinbarte Vergütung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zu ändern. Widerspricht der Kunde der Erhöhung der Vergütung innerhalb von einem Monat nicht, so gilt die geänderte Vergütung spätestens mit der darauf folgenden Inanspruchnahme der Leistung als genehmigt. Wir werden den Kunden auf die Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs bei Änderung der Vergütung jeweils noch einmal ausdrücklich hinweisen. Bei rechtzeitigem Widerspruch des Kunden steht uns das Recht zu, entweder den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiterzuführen oder den Vertrag zu kündigen.
- Wir sind berechtigt, dem Kunden unsere Rechnungen per E-Mail zu senden.
- Vertragslaufzeit
- Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Laufzeit des Vertrages mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde.
- Nutzungsrechte
- Bei der Lieferung oder anderweitigen Zurverfügungstellung von Software, die durch Dritte hergestellt wurde, bestimmt sich das Nutzungsrecht nach den Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers. Bei Open-Source-Software bestimmen sich die Nutzungsrechte nach der für die Open-Source-Software geltenden Lizenz.
- Bei der Lieferung von Software, die durch uns hergestellt wurde, wird, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, dem Kunden ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
- Nutzungsrechte werden immer unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit wir bereits vorher in eine Nutzung des Werkes eingewilligt haben, können wir diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerrufen. Bei Ende des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, das überlassene Werk einschließlich aller Dokumentationsmaterialien und Kopien zurückzugeben, zu löschen und die Löschung nachzuweisen.
- Alle Rechte an unseren Arbeitsergebnissen, insbesondere die Urheberrechte, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte, stehen im Verhältnis zum Kunden uns zu, auch wenn die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeiter des Kunden entstanden sind. Der Kunde hat an diesen Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
- Wir sind berechtigt, unsere Arbeitsergebnisse, insbesondere Werbemittel und Internetseiten zu signieren. Hierzu haben wir auch Anspruch auf Nennung unseres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von uns erstellten Internetseite. Wir dürfen diesen Vermerk selbst anbringen, der Kunde ist nicht berechtigt, ihn ohne unsere Zustimmung zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Internetseite, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Kunde den Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen. Wir sind berechtigt, die Arbeitsergebnisse jederzeit zu Demonstrationszwecken und als Referenz für unsere Arbeit für Eigenwerbung zu benutzen.
- Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
- Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist, sofern nichts anders vereinbart, sofort nach Übergabe des Kaufgegenstands, Abnahme des Werkes oder nach Leistung der Dienste fällig. Soweit der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen ausweist, sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung durch uns Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Entgelte für unsere laufenden oder wiederkehrenden Leistungen werden jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und sind sofort fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
- Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, es handelt sich um Mängelrügen, die von uns schriftlich anerkannt wurden.
- Liefertermine
- Eventuelle (Liefer-)Termine sind unverbindlich, soweit sie nicht als verbindlich vereinbart wurden.
- Untersuchungs- und Rügepflicht / Mängelhaftung bei Sachen
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware, einschließlich Software und Dokumentationen, auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Offensichtliche Mängel sind bei uns unverzüglich nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei uns unverzüglich nach dem Entdecken durch den Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
- Soweit eine Sache mangelhaft ist, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
- Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt werden oder ist die Lieferung einer mangelfreien Sache als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten Von einem Fehlschlagen ist jedoch erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache eingeräumt wurde, ohne dass der vertraglich vereinbarte Erfolg erzielt wurde wenn die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Dem Kunden steht das Rücktrittsrecht nur zu, wenn er uns schriftlich nach dem Fehlschlagen eine Nachfrist von zumindest vier Wochen gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z. B. bei Rücktritt und Schadenersatz) kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf schriftlich erklärt werden.
- Stellt sich bei der Bearbeitung einer Mängelrüge des Kunden heraus, dass die Mängelrüge unberechtigt ist und der Kunde mindestens leicht fahrlässig in Kauf genommen hat, dass der gerügte Mangel kein Mangel ist, hat der Kunde uns die Kosten zu erstatten, die uns durch die Mängelrüge und in Folge der Mängelrüge entstanden sind.
- Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Sache einschließlich der Handbücher, Anleitungen oder sonstiger Unterlagen verjähren bei neu hergestellten Sachen innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache. Soweit auf unsere Leistungen die gesetzlichen werkvertraglichen Regelungen anwendbar sind, verjähren die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels innerhalb eines Jahres ab Abnahme.
- Pflichten und Kunden
- Der Kunde stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Inhalte, Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.
- Sofern wir dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen o. ä. zur Verfügung stellen, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde uns jeweils unverzüglich mitteilen.
- Soweit wir dem Kunden Zugangsdaten zur Verfügung stellen, z. B. beim Hosting oder der Bereitstellung von Software, ist der Kunde verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Dem Kunden ist bekannt, dass von jedem, der im Besitz der Zugangsdaten ist, auf die durch die Zugangsdaten geschützten Funktionen zugreifen und zum Beispiel auf dem Server vorhandene Daten ändern, löschen und andere hinzufügen kann.
- Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Angebotes auf Abschluss eines Vertrages, z. B. bei einer Anmeldung, gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Der Kunde verpflichtet sich, uns alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde darf die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht für rechtswidrige, strafbare oder unzulässige Handlungen oder Inhalte nutzen. Eine unzulässige Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn:
- die Daten Viren, Trojaner, Malware oder vergleichbar schädliche Inhalte beherbergen oder der Inhalt oder die Aufmachung trügerisch oder täuschend ist (z. B. Phishing),
- die Leistung für den massenhaften Versand von E-Mails (sog. Spamming) oder den Versand von Nachrichten zu Werbezwecken an Dritte ohne deren Einwilligung genutzt wird,
- die Leistungen oder Ressourcen – sofern vertraglich nicht anders geregelt – für Subdomain- oder Hostingdienste genutzt werden,
- Verletzungen der Rechte anderer vorliegen, insbesondere das Recht am eigenen Bild, das Marken- und Wettbewerbsrecht oder Urheberrechtsverletzungen,
- die Leistungen zur Verbreitung gewaltverherrlichender oder volksverhetzender Inhalte, zur Aufforderung zur Gewalt, für Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen oder zur Bereitstellung pornografischer oder erotischer Inhalte genutzt werden,
- die Leistungen zum Aufspüren oder Ausnutzen von Schwachstellen genutzt werden, einschließlich dem Versuch oder der Durchführung des Eindringens in oder des Ausspähens fremde(r) Systeme,
- oder der Betrieb, die Integrität oder die Sicherheit unserer Infrastruktur oder einzelner Teilsysteme durch die Leistung oder Inhalte gefährdet, beeinträchtigt oder geschädigt wird. - Der Kunde darf die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen, Ressourcen und Domains nicht auf eine Weise nutzen, die unsere technische Infrastruktur oder die Daten und Performance anderer Kunden beeinträchtigt. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist es dem Kunden insbesondere nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Ressourcen für Subdomain- und Hostingdienste zu nutzen.
- Abnahme
- Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist das Werk binnen zwei Wochen abzunehmen, wenn eine der Vertragsparteien eine förmliche Durchführung der Abnahme verlangt. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von vier Wochen ab Gefahrübergang als abgenommen. In diesem Fall gelten die bereits vorher angebrachten Mängelrügen als Vorbehalt der Rechte des Kunden bei Mängeln. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Haftung
- Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letzten genannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, bei einer vereinbarten wiederkehrenden Vergütung, begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für zwei Monate. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Für unentgeltlich überlassene Software, z. B. Open-Source-Software, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Für den Verlust von Daten haften wir in dem vorgenannten Umfang nur soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Wir haften, sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nicht wegen der in den von uns für den Kunden erstellten Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Ebenso wenig haften wir für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
- Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Wir werden dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Text- oder Schriftform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Text- oder Schriftform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen als von ihm genehmigt. Wir werden den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
- Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
- Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.
- Unsere Verpflichtungen sind in unseren Geschäftsräumen zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Espelkamp.
- Für das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht unter Ausschluss des CISG maßgeblich.
Regelungen zum Hosting
- Hosting
- Beim Hosting überlassen wir gemäß der vertraglich vereinbarten technischen Spezifikation dem Kunden Speicherplatz (auch Webspace genannt) entweder
(1) auf einem oder mehreren Servern, deren Leistungen auch von Dritten genutzt werden oder
(2) auf dedizierten Servern, die nicht für Dritte zur Verfügung stehen.
Die Server können von Dritten betrieben werden. Der Kunde kann auf dem Speicherplatz Inhalte ablegen. - Der Server ist an das Internet angebunden, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außenstehenden Rechnern im Internet mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden können. Unsere Leistungen bei der Übermittlung der Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem Übergabepunkt an das Internet und dem Server, auf dem der Speicherplatz überlassen wird. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr hinter dem Übergabepunkt ist uns nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher nicht geschuldet. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Übermittlung der Daten vergütungspflichtig. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach der Anzahl aller mit den im Vertrag in Verbindung stehenden übertragenen Daten, wie z. B. Abruf von Internetseiten, Mails, Downloads, Uploads (auch Traffic genannt).
- Wir gewährleisten eine 99,99 prozentige Verfügbarkeit des Servers im Jahresmittel bis zur Übergabe an das Internet. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die entsprechenden Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind. Wir sind zur Vornahme von Wartungsarbeiten berechtigt, die Verfügbarkeit des Servers täglich in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu unterbrechen. Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der Wartung den Server nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung des Servers in Zeiten der Wartung zu einer Leistungsreduzierung oder -Einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.
- Wir sind berechtigt, die zur Erbringung der Leistung eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche oder geänderte Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen durch uns zu gewährleisten, so werden wir dem Kunden diese zusätzlichen oder geänderten Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen oder geänderten Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird.
Erklärt der Kunde nicht innerhalb der sechs Wochen, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, d. h. fünf Tage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen oder geänderten Anforderungen anpassen wird, haben wir das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen. - Wir geben dem Kunden die Möglichkeit des Zugriffs auf den Server, soweit vertraglich vereinbart. Hierzu wird dem Kunden ein Benutzername und Passwort gegeben, mit dem der Kunde seine Internetseiten im Wege des Datentransfers selbstständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann, bei Vertragsabschluss erfolgt dies via Secure File Transfer Protocol (SFTP). Der Kunde ist für das Übertragen der eigenen Internetseiten auf den Server selbst verantwortlich.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, den Server über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen.
- Soweit vereinbart, erbringen wir für den Kunden E-Mail- Dienste. Diese Dienste umfassen das Empfangen, Speichern und Übermitteln von an den Kunden gerichteten E-Mails sowie das Empfangen, Speichern und Übermitteln von E-Mails, die der Kunde an von ihm benannte Empfänger versenden möchte. Unsere Pflichten beschränken sich auf die Entgegennahme der vom Kunden zu übermittelnden E-Mails und die Übergabe dieser E-Mails an das Internet an einem von uns bereitgehaltenen Übergabepunkt zum Internet. Entsprechend besteht die Leistung hinsichtlich der an den Kunden gerichteten E-Mails aus der Entgegennahme der E-Mails am Übergabepunkt zum Internet und dem Bereithalten der empfangenen E-Mails zum Abruf durch den Kunden. Der dem Kunden bereitgestellte Speicherplatz ist beschränkt und wird vertraglich festgelegt. Wird durch eingehende E-Mails der vertraglich vereinbarte Speicherplatz überschritten, sind wir berechtigt, diese E-Mails abzulehnen. Wir können außerdem E-Mails ablehnen, wenn sie eine vertraglich vereinbarte Größe überschreiten und/oder Viren, trojanische Pferde, Schadsoftware enthalten und/oder es sich um massenhaft versandte E-Mails handelt.
Der Kunde wird über die Ablehnungen nicht unterrichtet. Wir sind berechtigt, E-Mails zu löschen, wenn der Kunde sie in den Papierkorb verschoben hat. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind wir nicht verpflichtet, E-Mails zur Verfügung zu stellen und können E-Mails ohne weitere Mitteilung löschen. - Der Kunde ist verpflichtet, keine E-Mails mit Werbung zu versenden, ohne dass ihm die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Dies gilt insbesondere bei massenhaft versandten E-Mails (sogenanntes „Spamming“). Verletzt der Kunde diese Pflicht, so sind wir berechtigt, den E-Mail-Versand zu unterbinden. Darüber hinaus ist der Kunde unverzüglich zur Unterlassung, zum Ersatz des uns entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung gem. Ziffer 16.1. verpflichtet. Ein Verstoß berechtigt uns außerdem zur außerordentlichen Kündigung.
- Soweit Vertragsgegenstand ein digitales Zertifikat ist, wie z. B. ein SSL-Zertifikat oder ein TLS-Zertifikat, übernehmen wir im Auftrag und im Namen des Kunden den Abschluss des Vertrages über das digitale Zertifikat mit dem jeweiligen Zertifikatsaussteller. Wir haben auf die Zertifikatsausstellung keinen Einfluss. Wir übernehmen daher keine Gewähr dafür, dass das für den Kunden beantragte Zertifikat zugeteilt wird oder nach Zuteilung Bestand hat.
- Beim Hosting überlassen wir gemäß der vertraglich vereinbarten technischen Spezifikation dem Kunden Speicherplatz (auch Webspace genannt) entweder
- Pflichten des Kunden beim Hosting
- Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz zu speichern, deren Vervielfältigung, Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen gesetzliche Regelungen oder Rechte Dritter, insbesondere das Urheberrecht, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder gegen Persönlichkeitsrechte verstößt. Verstößt der Kundegegen diese Pflicht, ist er unverzüglich zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des uns entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen. Unsere sonstigen Ansprüche, insbesondere zur Sperrung der Inhalte bleiben unberührt. Ein Verstoß berechtigt uns zur außerordentlichen Kündigung.
- Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die von ihm auf unseren Systemen eingesetzten oder genutzten Anwendungen oder abgelegten Daten, insbesondere die auf dem Speicherplatz abgelegten Inhalte, sicher und aktuell zu halten, sodass der Betrieb, die Integrität und die Sicherheit unserer Infrastruktur sowie Systeme jederzeit gewährleistet werden können.
- Sperrung der Anbindung zum Internet
- Wir sind berechtigt, die Anbindung des Speicherplatzes und/ oder Servers zum Internet zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte vorliegt, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder von Ermittlungen staatlicher Behörden. Wir sind berechtigt, außerdem die Anbindung des Speicherplatzes und/oder Servers zum Internet zu unterbrechen, falls der dem Kunden zur Verfügung gestellte Speicherplatz Viren, trojanische Pferde oder Schadsoftware enthält und/oder falls der dem Kunden zur Verfügung gestellte Speicherplatz durch ein Ereignis von außen, z. B. durch DDoS-Attacken, beeinträchtigt wird und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit unserer IT beeinträchtigt wird.
- Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
- Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder aber wir die Möglichkeit hatten, aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder der Grund der Sperrung entfallen ist.
- Soweit die Inhalte auf dem von uns dem Kunden überlassenen Speicherplatz urheberrechtlich geschützt sind, räumt er uns die folgenden Rechte ein: Der Kunde räumt uns das Recht ein, die von ihm auf den von uns zur Verfügung gestellten Speicherplatz abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie wie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen.
- Soweit sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet, sind wir ebenfalls berechtigt, die Anbindung des Speicherplatzes und/oder Servers zum Internet zu unterbrechen.
- Von einer Sperrung unberührt bleibt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
- Datensicherung beim Hosting
- Soweit eine Datensicherung oder ein Backup zwischen den Parteien vereinbart wird, wird eine tägliche automatische Sicherung der Daten auf dem Server durchgeführt. Soweit die Server verfügbar sind, erfolgt eine Datensicherung, die eine Wiederherstellung der Daten mit einem Stand ermöglicht, der jeweils nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Darüber hinaus sind wir nicht verpflichtet, die Datensicherungen aufzubewahren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines Sicherungsmediums, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Daten auf den Server.
- Vergütung
- Die Vergütung wird jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und ist sofort fällig.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Vereinbarung über das Hosting mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Von beiden Parteien kann die Vereinbarung über das Hosting mit einer Frist von 30 Tagen und die Vereinbarung über die Registrierung einer Domain sowie über ein SSL-Zertifikat mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
- Eine außerordentliche Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst möglich, wenn uns ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für uns gegeben ist.
- Nach Vertragsbeendigung besteht keine Verpflichtung, E-Mails und vom Kunden auf dem Speicherplatz abgelegte Inhalte zu speichern. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses können wir E-Mails und Inhalte löschen.
- Mängelhaftung und Haftung
- Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haften wir nur, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben.
- Der Kunde hat ihm bekannte Mängel an Vertragsleistungen uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit wir in Folge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe oder nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, die vertragliche Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen.
- Mängelansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Regelungen, spätestens in sechs Monaten nach Beendigung der Vereinbarung über das Hosting.
- Erfüllungsort
- Erfüllungsort beim Hosting ist der Standort der Server.
Regelungen zum Registrieren von Domains
- Domain Registrierung
- Wir übernehmen im Auftrag und im Namen des Kunden die Registrierung der im Vertrag aufgeführten Domain bei der für die jeweilige Domain jeweils zuständigen Vergabestelle gem. nachfolgendem Absatz.
- Die Domains werden je nach ihrer Endung von unterschiedlichen Organisationen (im Folgenden: Vergabestellen) auf der Grundlage eigener Registrierungsbedingungen vergeben und verwaltet. Bei einer Registrierung der Domain für den Kunden kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle auf der Grundlage ihrer Registrierungsbedingungen zustande. Wir sind frei, die Registrierung der Domain direkt bei der Vergabestelle oder über Dritte durchzuführen. Der Kunde wird Inhaber der Domains. Der Kunde beauftragt uns, sämtliche erforderlichen Erklärungen gegenüber der jeweils zuständigen Vergabestelle oder dem Dritten abzugeben. Den Erfolg der Anmeldung, d. h. die tatsächliche Registrierung der Domains schulden wir nicht. Wir haben keinen Einfluss auf die Vergabepraxis der Vergabestellen. Wir können daher nach der Domainanmeldung nicht beeinflussen, dass dem Kunden die beantragten Domains tatsächlich zugeteilt werden.
- Wir prüfen nicht, ob die Registrierung und/oder die Nutzung der Domains für den Kunden Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Der Kunde ist für die Auswahl der zu registrierenden Zeichenfolgen als Domains verantwortlich. Er hat vor der Anmeldung zu prüfen, ob die Registrierung und/oder die beabsichtigte Nutzung der Domains Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt
- Wir sind für die Dauer des Vertrages Ansprechpartner der Vergabestelle für die vertragsgegenständlichen Domains.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist für die Auswahl der zu registrierenden Domain verantwortlich. Er hat vor der Anmeldung und vor dem Erwerb der Domain zu prüfen, ob die Registrierung Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, ist er unverzüglich zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des uns entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche von uns, insbesondere zur Sperrung der Domain, bleiben unberührt. Ein Verstoß berechtigt uns zur außerordentlichen Kündigung.
- Der Kunde ist verpflichtet, an sämtlichen Maßnahmen, die im Hinblick auf die Registrierung, die Aufrechterhaltung der Registrierung und die Verfügung über die Domain erforderlich sind, insbesondere deren Übertragung oder die Änderung von Eintragungen in den Datenbanken der Vergabestellen, in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Vereinbarung über die Domain mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Von beiden Parteien kann die Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
- Soweit wir verpflichtet sind, eine Domain freizugeben, so besteht diese Verpflichtung erst dann, wenn der Kunde sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
- Soweit wir für den Kunden die Registrierung einer Domain übernommen haben, bleibt das zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bestehende Vertragsverhältnis über die Domain auch bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und uns bestehen, soweit der Kunde nicht auch gegenüber der Vergabestelle kündigt.
Bereitstellung von Software
- Bereitstellung von Software
- Soweit vertraglich vereinbart, überlassen wir gegen Entgelt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages die im Vertrag im Einzelnen bezeichnete Software (auch als Lizenz bezeichnet) auf einem Server beim Kunden oder einem Server, der über Telekommunikationsnetze, insbesondere das Internet oder VPN-Leitungen erreichbar ist. Soweit wir die Software auf einem über Telekommunikationsnetze erreichbaren Server bereitstellen, ist der Übergabepunkt für die Software und ggf. Daten der Netzübergabepunkt des Rechenzentrums in dem die Software bereitgestellt wird.
Soweit der Vertrag auch die Bereitstellung von Apps als Software für mobile Geräte beinhaltet, stellen wir die App in eine Plattform zum Herunterladen von Apps (z. B. in einem App- Store) ein. Wir werden die bereitzustellende Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der vom Hersteller oder von uns aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neuen Version der überlassenen Software besteht jedoch nicht. Wir sind berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung oder Verbesserung dienen. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahmen für den Kunden unzumutbar sind. Wir werden den Kunden rechtzeitig im Voraus in Kenntnis setzen. Entstehen dem Kunden aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so werden wir diese dem Kunden ersetzen. - Wir räumen dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vereinbarte Software in dem vereinbarten Umfang auf dem Server selbst bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen.
Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Der Kunde wird nicht Eigentümer der Software oder von Datenträgern, ihm wird die Software lediglich zum Gebrauch bereitgestellt. - Unentgeltlich von uns zur Verfügung gestellte Leistungen können wir jederzeit einstellen, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.
- Der Grad der Verfügbarkeit bei Software, die wir auf einem Server über Telekommunikationsnetze bereitstellen, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Verfügbarkeit ist die technische Nutzbarkeit der bereitzustellenden Software am Netzübergabepunkt des Rechenzentrums in dem die Software bereitgestellt wird. Wir gewährleisten eine 99 prozentige Verfügbarkeit. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die entsprechenden Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind. Wir sind zur Vornahme von Wartungsarbeiten berechtigt, die Verfügbarkeit des Servers täglich in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu unterbrechen. Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der Wartung die bereitgestellte Software nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung der bereitgestellten Software in Zeiten der Wartung zu einer Leistungsreduzierung oder -Einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.
- Soweit vertraglich vereinbart, überlassen wir gegen Entgelt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages die im Vertrag im Einzelnen bezeichnete Software (auch als Lizenz bezeichnet) auf einem Server beim Kunden oder einem Server, der über Telekommunikationsnetze, insbesondere das Internet oder VPN-Leitungen erreichbar ist. Soweit wir die Software auf einem über Telekommunikationsnetze erreichbaren Server bereitstellen, ist der Übergabepunkt für die Software und ggf. Daten der Netzübergabepunkt des Rechenzentrums in dem die Software bereitgestellt wird.
- Speicherplatz
- Wir schulden die Zurverfügungstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der bereitgestellten Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der bereitgestellten erforderlichen Daten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Wir führen eine Datensicherung von Daten nur durch, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde.
- Uns treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
- Sperrung und Datensicherung
- Die Regelungen zur Sperrung der Anbindung zum Internet gemäß Ziffer 17 und zur Datensicherung gemäß Ziffer 18 gelten entsprechend.
- Vergütung
- Die Vergütung wird jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und ist sofort fällig.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Vereinbarung zur Bereitstellung von Software mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Von beiden Parteien kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
- Eine außerordentliche Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst möglich, wenn ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bzgl. der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für uns gegeben ist.
- Soweit bei der Bereitstellung von Software Vertragsgegenstand auch die Überlassung von Speicherplatz auf einem über Telekommunikationsnetze erreichbaren Server ist, werden wir mit Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Aufforderung des Kunden eine Kopie der von dem Kunden auf dem Speicherplatz abgelegten Daten herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung in dem Datenformat, in dem die Daten auf dem Server abgelegt sind. Wir werden die auf dem Server abgelegten Daten innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen.
- Mängelhaftung und Haftung
- Für Mängel, die bereits bei Bereitstellung der Software und/ oder Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haften wir nur, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben.
- Der Kunde hat ihm bekannte Mängel an Vertragsleistungen uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit wir in Folge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe oder nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, die vertragliche Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen.
- Erfüllungsort
- Erfüllungsort ist bei der Bereitstellung von Software am Standort der Server.
Regelungen zum mittwald Marktplatz
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Nutzung des mittwald Marktplatzes von mittwald („Marktplatzbedingungen“).
Folgende Nutzerarten werden auf dem mittwald Marktplatz unterschieden:
- „Nutzer“ = Eine natürliche Person, die sich für die Nutzung zum mittwald mStudio und zum mittwald Marktplatz registriert.
- „Organisation“ =Eine natürliche oder juristische Person als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die ein Nutzer auf dem mittwald Marktplatz angelegt hat und der ein Vertragspartner hinzugefügt wurde, damit Extensions in Anspruch genommen werden können.
- „Contributor“ = Ein Nutzer, der als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB Extensions auf dem mittwald Marktplatz anbietet.
- „Marktplatzteilnehmer“ = Der Begriff „Marktplatzteilnehmer“ ist der Oberbegriff für Nutzer, Organisationen und Contributoren.
Auf dem mittwald Marktplatz haben Contributoren die Möglichkeit, anderen Marktplatzteilnehmern sog. „Extensions“ anzubieten. Die Extensions können Services der Contributoren oder eigene Softwareanwendungen der Contributoren enthalten. Verträge bezüglich der Bereitstellung und Inanspruchnahme von Extensions kommen unmittelbar zwischen dem jeweiligen Contributor und der jeweiligen Organisation zustande. mittwald agiert insoweit nur als Vermittler und Anbieter des mittwald Marktplatzes.
Die Marktplatzbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Marktplatzteilnehmer bezüglich der Nutzung des mittwald Marktplatzes, insbesondere bezüglich des Angebots, der Bereitstellung und der Inanspruchnahme von Extensions, sowie des Abschlusses von diesbezüglichen Verträgen zwischen Contributoren und Organisationen. Für Contributoren gelten zusätzlich die Bedingungen des sog. „Contributorenvertrags“.
- Nutzungsvoraussetzungen mittwald Marktplatz
- Die Nutzung des mittwald Marktplatzes setzt eine initiale Registrierung durch eine natürliche Person als Nutzer voraus. Die Registrierung zur Nutzung des mittwald Marktplatzes ist Bestandteil der Registrierung zum mittwald mStudio. Es besteht kein Anspruch auf eine Registrierung.
- Jeder Nutzer darf sich nur einmalig für die Nutzung des mittwald Marktplatzes registrieren und jeder Nutzer darf nur über ein einziges Nutzerkonto im mittwald Marktplatz verfügen. Davon unabhängig ist das Anlegen mehrerer Organisationen im mittwald Marktplatz (als Bestandteil des mittwald mStudio) durch einen Nutzer zulässig. Sofern mittwald feststellt, dass ein Nutzer mehrere Nutzerkonten hat, behält sich mittwald das Recht vor, alle Nutzerkonten eines Nutzers bis auf ein einzelnes Nutzerkonto zu löschen. mittwald wird den jeweiligen Nutzer informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme bieten.
- Mit der Durchführung einer Registrierung kommt ein Vertrag zwischen mittwald und dem Nutzer bezüglich der Nutzung des mittwald Marktplatzes zu den geltenden Marktplatzbedingungen zustande („Nutzungsvertrag“).
- Die Inanspruchnahme von Extensions auf dem mittwald Marktplatz setzt voraus, dass ein Nutzer eine Organisation auf dem mittwald Marktplatz (als Bestandteil des mittwald mStudio) anlegt. Jeder Organisation muss ein Vertragspartner zugeordnet werden. Vertragspartner können nur natürliche oder juristische Personen als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein.
- Das Anlegen einer Organisation und die Zuordnung eines Vertragspartners darf nur von einer vertretungsberechtigten Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Sofern eine natürliche Person stellvertretend für eine juristische Person eine Organisation anlegt und einen Vertragspartner zuordnet, bestätigt die natürliche Person mit dem Anlegen der Organisation und dem Zuordnen eines Vertragspartners, zur wirksamen Stellvertretung für die juristische Person befugt zu sein. Die natürliche Person, die für sich selbst oder stellvertretend für eine juristische Person eine Organisation anlegt und einen Vertragspartner zuordnet, muss mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein.
- Mit dem Anlegen einer Organisation und der Zuordnung eines Vertragspartners kommt ein Vertrag zwischen mittwald und der Organisation bezüglich der Nutzung des mittwald Marktplatzes zu den geltenden Marktplatzbedingungen zustande („Nutzungsvertrag“).
- Auf Verlangen von mittwald sind die Marktplatzteilnehmer verpflichtet, das Vorliegen der Nutzungsvoraussetzungen nachzuweisen.
- Sperrung von Marktplatzteilnehmern / Inhalten
- Soweit mittwald Kenntnis von Anhaltspunkten erhält, dass die Nutzung des mittwald Marktplatzes durch einen Marktplatzteilnehmer bzw. die Inhalte oder Leistungen eines Marktplatzteilnehmers, die auf dem mittwald Marktplatz veröffentlicht sind, gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mittwald oder geltendes Recht verstoßen, behält sich mittwald das Recht vor, die betreffenden Inhalte oder Leistungen oder das betreffende Nutzerkonto vorübergehend zu sperren. mittwald wird den betreffenden Marktplatzteilnehmer vorab kontaktieren und ihm die Gründe für die vorübergehende Sperrung mitteilen sowie ihm Gelegenheit zur Stellungnahme bieten.
- Sofern sich herausstellt, dass die Nutzung des mittwald Marktplatzes durch einen Marktplatzteilnehmer bzw. die Inhalte oder Leistungen eines Marktplatzteilnehmers, die auf dem mittwald Marktplatz veröffentlicht sind, tatsächlich gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mittwald oder geltendes Recht verstoßen, hat mittwald das Recht, im eignen Ermessen die betreffenden Inhalte oder Leistungen oder das betreffende Nutzerkonto dauerhaft zu sperren. In diesem Fall wird mittwald dem betreffenden Marktplatzteilnehmer mindestens 30 Kalendertage vor der dauerhaften Sperrung die Gründe für die beabsichtigte dauerhafte Sperrung mitteilen. Die Frist gilt nicht, sofern (i.) mittwald gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine Sperrung der betreffenden Inhalte oder Leistungen oder des betreffenden Nutzerkontos für einen bestimmten Marktplatzteilnehmer erfordern und mittwald dabei keine Einhaltung der Frist erlauben; (ii.) mittwald sein Recht auf Beendigung des Nutzungsvertrags und dauerhafte Sperrung der Inhalte und Leistungen und des Nutzerkontos aufgrund eines zwingenden Grunds nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt; oder (iii.) mittwald nachweisen kann, dass der betreffende Marktplatzteilnehmer wiederholt gegen die geltenden Marktplatzbedingungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen hat. Unter diesen Umständen wird mittwald dem betreffenden Marktplatzteilnehmer die Gründe für die dauerhafte Sperrung nach der Entscheidung mitteilen.
- Sofern sich nachträglich herausstellt, dass die objektiven Anhaltspunkte tatsächlich unzutreffend waren und die Nutzung des mittwald Marktplatzes durch einen Marktplatzteilnehmer nicht gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mittwald oder geltendes Recht verstoßen haben, wird mittwald die betreffenden Inhalte oder Leistungen oder das betreffende Nutzerkonto wiederherstellen.
- Verfügbarkeit und Änderungen des mittwald Marktplatzes
- mittwald gewährleistet keine ständige Verfügbarkeit des mittwald Marktplatzes. mittwald ist jederzeit berechtigt, die Verfügbarkeit des mittwald Marktplatzes einzuschränken oder zu unterbrechen, insbesondere soweit dies zur Durchführung von Wartungsarbeiten erforderlich ist. mittwald ist bemüht, Wartungsarbeiten nach Möglichkeit so durchzuführen, dass die Verfügbarkeit des mittwald Marktplatzes möglichst gering eingeschränkt wird. Die Verfügbarkeit des mittwald Marktplatzes kann darüber hinaus aufgrund höherer Gewalt eingeschränkt sein.
- mittwald behält sich das Recht vor, die Gestaltung und die Funktionen des mittwald Marktplatzes zu ändern. Im Falle von Änderungen der Gestaltung und/oder der Funktionen des mittwald Marktplatzes wird mittwald die Marktplatzteilnehmer über die Änderungen klar und verständlich informieren.
- Sofern Änderungen der Gestaltung und/oder der Funktionen des mittwald Marktplatzes dazu führen, dass die Zugriffsmöglichkeiten der Marktplatzteilnehmer auf den mittwald Marktplatz oder dessen Nutzbarkeit vorübergehend mehr als nur unerheblich beeinträchtigt sind, wird mittwald die Marktplatzteilnehmer rechtzeitig im Voraus über die Änderungen informieren.
- Pflichten der Marktplatzteilnehmer gegenüber mittwald
- Marktplatzteilnehmer dürfen den mittwald Marktplatz ausschließlich zum Zweck der Inanspruchnahme der auf dem mittwald Marktplatz enthaltenen Funktionen im bestimmungsgemäßen Umfang nutzen. Marktplatzteilnehmern sind sämtliche Handlungen untersagt, die geeignet sind, den mittwald Marktplatz oder dessen Funktionen zu beeinträchtigen.
- Die Marktplatzteilnehmer sind vollumfänglich selbst verantwortlich für sämtliche Inhalte und/oder Leistungen, die sie auf dem mittwald Marktplatz veröffentlichen. mittwald übernimmt keinerlei Verantwortung für von Marktplatzteilnehmern veröffentlichte Inhalte und/oder Leistungen. mittwald ist nicht verpflichtet, Inhalte und/oder Leistungen auf dem mittwald Marktplatz zu veröffentlichen, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Inhalte und/oder Leistungen der Marktplatzteilnehmer nicht im Einklang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mittwald oder geltendem Recht stehen.
- Die Marktplatzteilnehmer sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Inanspruchnahme von Extensions, die die Marktplatzteilnehmer über den mittwald Marktplatz nutzen, durch unbefugte Personen zu verhindern. In diesem Zusammenhang müssen Marktplatzteilnehmer ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
- Die Organisationen sind für die Eingabe, Pflege und Sicherung von Daten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Extensions selbst verantwortlich.
- Soweit Marktplatzteilnehmer eine gesetzes- oder vertragswidrige Benutzung des mittwald Marktplatzes oder dessen Funktionen bemerken, sind die Marktplatzteilnehmer verpflichtet, dies unverzüglich an mittwald zu melden.
- Angebot, Vertragsschluss und Bereitstellung der Extensions auf dem mittwald Marktplatz
- Contributoren können auf dem mittwald Marktplatz eigene Extensions veröffentlichen und anderen Marktplatzteilnehmern anbieten.
- Die Bereitstellung der Extensions von einem Contributor an eine Organisation erfolgt im Rahmen eines Vertrags zwischen einem Contributor und einer Organisation („Extension-Vertrag“). Extension-Verträge können sich grundsätzlich auf die Erbringung von Services des Contributors für die Organisation oder auf die Bereitstellung einer eigenen Softwareanwendung des Contributors zur dauerhaften oder temporären Nutzung durch die Organisation beziehen. Der konkrete Gegenstand des Extension-Vertrags ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Extension.
- Die Veröffentlichung einer Extension auf dem mittwald Marktplatz stellt ein verbindliches Angebot an alle Marktplatzteilnehmer des mittwald Marktplatzes bezüglich der Inanspruchnahme der Extension dar. Mit einer Bestellung erklärt eine Organisation vertreten durch für sie handelnden Nutzer die verbindliche Annahme des Angebots bezüglich der Inanspruchnahme der Extension und es kommt ein Extension-Vertrag zustande. Mit der Bestellung erklärt der Nutzer, zur wirksamen Stellvertretung für die Organisation befugt zu sein.
- Der Abschluss und die Wirksamkeit eines Extension- Vertrags stehen unter der auflösenden Bedingung, dass sowohl der Contributor als auch die Organisation einen wirksamen Nutzungsvertrag mit mittwald bezüglich der Nutzung des mittwald Marktplatzes haben.
- Ein Extension-Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Contributor und der jeweiligen Organisation zustande. mittwald wird nicht Vertragspartei eines Extension- Vertrags, soweit mittwald nicht selbst als Contributor agiert. mittwald übernimmt keinerlei Verantwortung für etwaige Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einem Extension- Vertrag.
- Im Rahmen des Abschlusses eines Extension-Vertrags werden die Organisationen bzw. die für sie stellvertretend handelnden Nutzer darüber informiert, welche Daten sie dem Contributor zwecks Begründung und Durchführung des Extension-Vertrags bereitstellen müssen bzw. freiwillig bereitstellen können. Mit dem Abschluss eines Extension-Vertrags erklären sich die Organisationen gegenüber mittwald einverstanden, dass mittwald die jeweiligen Daten der Organisation dem jeweiligen Contributor für diese Zwecke offenlegt, soweit mittwald die Daten der Organisation vorliegen.
- Für die Extension-Verträge gelten die Bedingungen gemäß Ziffer 6. dieser Marktplatzbedingungen („Extension-Bedingungen“). Mit der Veröffentlichung einer Extension (Angebot auf Abschluss eines Extension-Vertrags) erklärt sich der Contributor damit einverstanden, dass die Extension-Bedingungen für den Extension-Vertrag zwischen ihm und der Organisation gelten. Mit Abschluss eines Extension-Vertrags akzeptiert die Organisation die Geltung der Extension-Bedingungen in Bezug auf den Extension-Vertrag mit dem Contributor. Die Vereinbarung individueller Bedingungen zwischen Contributor und Organisation zwecks Umgehung der Bedingungen des mittwald Marktplatzes ist unzulässig.
- Ausschließlich der Contributor ist gegenüber der Organisation für die bestimmungsgemäße Funktionsweise seiner Extension verantwortlich. Organisationen müssen etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit den Extensions unmittelbar gegenüber dem Contributor geltend machen.
- Bedingungen für die Inanspruchnahme der Extensions zwischen Contributoren und Organisationen (Extension-Bedingungen)
- Extension-Bedingungen bei Subscriptions (Temporäre Nutzung einer Software-Extension bzw. Abonnement)
- Der Contributor hostet und betreibt die Extension technisch für die Organisation. Der Contributor entscheidet grundsätzlich nach freiem Ermessen darüber, ob er die Extension in einer eigenen Infrastruktur hostet oder einen Subunternehmer mit dem Hosting der Extension beauftragt. Der Contributor haftet für das Verhalten eines Subunternehmers gegenüber der Organisation wie für eigenes Verhalten.
- Unter der Bedingung des vertragsgemäßen Verhaltens der Organisation und des für die Organisation stellvertretend handelnden Nutzers, insbesondere der vertragsgemäßen Zahlung der vereinbarten Vergütung, gewährt der Contributor der Organisation für die Laufzeit des Extension-Vertrags das nicht-ausschließliche, widerrufliche, kündbare, nicht-unterlizenzierbare und nicht-übertragbare Recht, die Extension bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Organisation hat keinen Anspruch auf Überlassung einer Extension in physischer Form.
- In räumlicher Hinsicht gilt das Nutzungsrecht nicht für eine Nutzung in bzw. aus Ländern, in denen aufgrund staatlicher Rechtsakte (z. B. Exportbeschränkungen) die Extension nicht allgemein angeboten werden darf.
- Darüber hinaus stehen der Organisation keine Nutzungsrechte zu, sofern die Organisation und der Contributor im jeweiligen Einzelfall nicht etwas Abweichendes ausdrücklich vereinbart haben. Die Organisation ist insbesondere nicht berechtigt, die Extension zu vervielfältigen, umzuarbeiten, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben bzw. öffentlich zugänglich zu machen. Nutzungen der Extension, bezüglich derer es nicht der Einräumung von Nutzungsrechten bedarf oder aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften, bleiben unberührt.
- Der Contributor stellt der Organisation eine Dokumentation bezüglich der Funktionen der Extension in digitaler Form unmittelbar auf dem mittwald Marktplatz bereit.
- Extension-Bedingungen bei Kauf einer Software-Extension
- Unter der Bedingung des vertragsgemäßen Verhaltens der Organisation und des für die Organisation stellvertretend handelnden Nutzers, insbesondere der vertragsgemäßen Zahlung der vereinbarten Vergütung, gewährt der Contributor der Organisation mit der Bereitstellung der Extension an die Organisation das nicht-ausschließliche, dauerhafte und nicht-unterlizenzierbare Recht, die Extension bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Organisation hat keinen Anspruch auf Überlassung einer Extension in physischer Form.
- In räumlicher Hinsicht gilt das Nutzungsrecht nicht für eine Nutzung in bzw. aus Ländern, in denen aufgrund staatlicher Rechtsakte (z. B. Exportbeschränkungen) die Extension nicht allgemein angeboten werden darf.
- Darüber hinaus stehen der Organisation keine Nutzungsrechte zu, sofern die Organisation und der Contributor im jeweiligen Einzelfall nicht etwas Abweichendes ausdrücklich vereinbart haben. Die Organisation ist insbesondere nicht berechtigt, die Extension zu vervielfältigen, umzuarbeiten, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben bzw. öffentlich zugänglich zu machen. Nutzungen der Extension, bezüglich derer es nicht der Einräumung von Nutzungsrechten bedarf oder aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften, bleiben unberührt.
- Der Contributor stellt der Organisation eine Dokumentation bezüglich der Funktionen der Extension in digitaler Form unmittelbar auf dem mittwald Marktplatz bereit.
- Supportmaßnahmen des Contributors: Der Contributor unterstützt die Organisation bei der Nutzung der Extensions durch geeignete Supportmaßnahmen.
- Funktion als Ansprechpartner für die Organisation – Hinweis: bei Fragen bezüglich der Zahlungsabwicklung ist mittwald primärer Ansprechpartner die Organisation;
- Kompletter Support für den Marktplatzteilnehmer, d.h. Annahme und Dokumentation von Tickets der Organisation, Priorisierung der Anfragen nach Dringlichkeit der Störung, soweit notwendig Analyse und Eingrenzung der Störung;
- Im Falle von Subscriptions: Weiterentwicklung der Softwareprodukte des Contributors und Sicherstellung der Softwareaktualität (bezüglich Security und Patch-Level);
- Bearbeitung von Anfragen; Contributoren sind verpflichtet, auf eine Anfrage einer Organisation innerhalb der folgenden Reaktionszeiten zu reagieren: (1) Montag bis Freitag (Arbeitstage), 08:00 – 17:00 Uhr (mit Ausnahme bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertage) innerhalb von drei (3) Arbeitstagen; (2) Dringliche Anfragen: Montag bis Freitag (Arbeitstage), 08:00 – 17:00 Uhr (mit Ausnahme bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertage) innerhalb von 24 Stunden an Arbeitstagen; sofern Contributoren die geltenden Reaktionszeiten schuldhaft nicht einhalten, steht den Organisationen das gesetzliche Recht zur Minderung der Vergütung zu.
- Störungsbeseitigung im Hinblick auf die Softwareprodukte einschließlich deren Dokumentation; Contributoren sind verpflichtet, Störungen der Extensions innerhalb der folgenden Lösungszeiten zu beheben: Montag bis Freitag (Arbeitstage), 08:00 – 17:00 Uhr (mit Ausnahme bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertage) innerhalb von drei (3) Arbeitstagen;
- Testen von Störungslösungen.
- Zahlungsabwicklung
- Die Vergütung für die Inanspruchnahme der Extension wird mit dem Zustandekommen des Extension-Vertrags zur Zahlung fällig. Im Falle einer temporären Inanspruchnahme einer Extension wird die Vergütung für die Inanspruchnahme der Extension jeweils monatlich im Voraus für die jeweilige monatliche Abrechnungsperiode zur Zahlung fällig.
- Sofern sich eine Organisation nach den gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug befindet, kann der Contributor die Bereitstellung der Extension in Ausübung seines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts vorübergehend sperren, bis sämtliche fälligen Vergütungen einschließlich etwaiger Verzugszinsen durch die Organisation vollständig gezahlt worden sind.
- Gewährleistung
- Contributoren sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die von ihnen über den mittwald Marktplatz angebotenen Extensions keinerlei schädliche Funktionen (z. B. Schadsoftware, Spyware oder ungewollte Manipulationen) enthalten. Hierzu haben Contributoren geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere dem Stand der Technik entsprechende Schutzmechanismen zu etablieren, bevor sie ihre Extensions auf dem mittwald Marktplatz veröffentlichen, sowie diese während der Dauer des Angebots der Extensions frei von schädlichen Funktionen zu halten. Die Verantwortung für die Sicherheit, Wartung und Funktionsfähigkeit der Extensions liegt während der gesamten Dauer des Angebots beim jeweiligen Contributor.
- Sofern eine Extension mangelhaft ist, d.h. nicht wie vertraglich vereinbart funktioniert, stehen der Organisation im Verhältnis zum Contributor die jeweiligen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
- Laufzeit, Kündigung des Extension-Vertrags (falls Subscription einer Extension)
Die Bestimmungen in dieser Ziffer 6.6 gelten nur für Subscriptions (Temporäre Nutzung einer Software-Extension bzw. Abonnement):- Der Extension-Vertrag hat eine Laufzeit von einem (1) Monat und verlängert sich jeweils automatisch um einen (1) weiteren Monat, sofern der Extension-Vertrag nicht zuvor von dem Contributor oder von der Organisation bzw. des für die Organisation stellvertretend handelnden Nutzers zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Für die Contributoren gilt eine Kündigungsfrist von einem (1) Monat. Für die Organisation gilt keine Kündigungsfrist.
- Der Contributor ist zu einer außerordentlichen Kündigung des Extension-Vertrags berechtigt, sofern die Organisation (i.) für zwei aufeinander folgende Zahlungsperioden mit der Zahlung der Vergütung für die Inanspruchnahme der Extension oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung für die Inanspruchnahme der Extension in Verzug ist oder (ii.) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungsperioden erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung für die Inanspruchnahme der Extension in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für die Inanspruchnahme der Extension für zwei Monate erreicht.
- Die Kündigung eines Extension-Vertrags kann mittels eines Buttons auf dem mittwald Marktplatz erklärt werden.
- Der Extension-Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald entweder der Contributor oder die Organisation keinen wirksamen Nutzungsvertrag mit mittwald bezüglich der Nutzung des mittwald Marktplatzes haben (Auflösende Bedingung).
- Mit Beendigung des Extension-Vertrags ist die Organisation bzw. der für die Organisation stellvertretend handelnde Nutzer nicht mehr zur Inanspruchnahme der Extension berechtigt.
- Extension-Bedingungen bei Subscriptions (Temporäre Nutzung einer Software-Extension bzw. Abonnement)
- Verantwortlichkeit und Haftung von mittwald
- mittwald übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die auf dem mittwald Marktplatz veröffentlicht werden, soweit Inhalte nicht von mittwald selbst stammen oder sich mittwald die Inhalte zu eigen gemacht hat. mittwald ist insbesondere nicht verantwortlich für Inhalte und Leistungen der Marktplatzteilnehmer und die Extensions der Contributoren, die über den mittwald Marktplatz an Organisationen vermittelt werden.
- mittwald übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit der Inhalte und Leistungen der Contributoren, die auf dem mittwald Marktplatz veröffentlicht oder zugänglich gemacht werden.
- Geistiges Eigentum, Nutzung von Logos/Markenzeichen
- Der mittwald Marktplatz sowie die auf dem mittwald Marktplatz enthaltenen Inhalte und Funktionen stehen im Eigentum sowie der Rechteinhaberschaft von mittwald oder Dritten, welche mittwald die Inhalte und Funktionen bereitstellen. Sämtliche Rechte an dem mittwald Marktplatz sowie den auf dem mittwald Marktplatz enthaltenen Inhalte und Funktionen verbleiben bei mittwald oder den Dritten, welche mittwald zur Nutzung ihrer Inhalte und Funktionen auf dem mittwald Marktplatz berechtigt haben.
- Marktplatzteilnehmer sind nicht berechtigt, den mittwald Marktplatz sowie die auf dem mittwald Marktplatz enthaltenen Inhalte und Funktionen zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen oder umzuarbeiten, soweit nicht etwas Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist. Marktplatzteilnehmer sind nicht berechtigt, den mittwald Marktplatz zur Auslesung, Speicherung oder Weitergabe personenbezogener Daten anderer Marktplatzteilnehmer zu anderen Zwecken als der bestimmungsgemäßen Benutzung des mittwald Marktplatzes zu nutzen.
- Marktplatzteilnehmer sind nicht zur Nutzung und Verwertung von Inhalten, insbesondere grafischen oder textlichen Darstellungen, von mittwald, anderen Marktplatzteilnehmern oder Dritten, bezüglich derer Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere Urheber-, Namens- oder Markenrechte, bestehen können (z. B. Logos, Markenzeichen, Unternehmenskennzeichen etc.), und die auf dem mittwald Marktplatz dargestellt werden, berechtigt, soweit nicht eine Zustimmung im Einzelfall vorliegt.
- Mit dem Einstellen von Inhalten, insbesondere grafischen und textlichen Darstellungen (z. B. Logos, Markenzeichen, Unternehmenskennzeichen etc.), durch die Marktplatzteilnehmer erklären diese sich mit der Speicherung, der Veröffentlichung bzw. dem öffentlichen Zugänglichmachen ihrer Inhalte auf dem mittwald Marktplatz einverstanden. Mit dem Einstellen von Inhalten sichern die Marktplatzteilnehmer gegenüber mittwald zu, dass sie die erforderlichen Rechte haben und räumen mittwald die zur Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und öffentlichen Zugänglichmachung erforderlichen Nutzungsrechte räumlich unbeschränkt ein. mittwald ist berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen und unterzulizensieren, soweit dies für den Betrieb des mittwald Marktplatzes erforderlich ist.
- Datenschutz
- Im Rahmen der Nutzung des mittwald Marktplatzes werden unter Umständen personenbezogene Daten der Marktplatzteilnehmer verarbeitet. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch mittwald finden Sie in der mittwald Datenschutzerklärung.
- Vertraulichkeit
- mittwald und die Marktplatzteilnehmer werden die gegenseitige Geschäftsbeziehung sowie sämtliche Vertraulichen Informationen geheim halten. Die Marktplatzteilnehmer sind verpflichtet, Vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Zwingende gesetzliche Bestimmungen der §§ 3, 5 GeschGehG bleiben unberührt.
- Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind solche Vertraulichen Informationen, (i.) die dem Empfänger bei Abschluss des Nutzungsvertrags nachweislich bereits bekannt waren oder ihm danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden, (ii.) die vom Empfänger selbst entwickelt worden sind, (iii.) die bei Abschluss des Nutzungsvertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung des Nutzungsvertrags beruht, oder (iv.) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei so rechtzeitig vorab unterrichten, dass ihr die Gelegenheit bleibt, gegen die Offenlegung vorzugehen.
- Laufzeit und Beendigung des Nutzungsvertrags
- Der Nutzungsvertrag zwischen mittwald und den Marktplatzteilnehmern bezüglich der Nutzung des mittwald Marktplatzes wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Beendigung des Nutzungsvertrags erfolgt durch Kündigung. Sowohl mittwald als auch die Marktplatzteilnehmer haben das Recht, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen.
- Für eine Kündigungserklärung durch die Marktplatzteilnehmer gilt: Die Erklärung einer Kündigung durch einen Marktplatzteilnehmer bewirkt automatisch eine Erklärung der ordentlichen Kündigung aller Extension-Verträge, die der Marktplatzteilnehmer mit anderen Marktplatzteilnehmern geschlossen hat. Der Nutzungsvertrag des Marktplatzteilnehmers bezüglich der Nutzung des mittwald Marktplatzes endet frühestens zu dem Zeitpunkt der wirksamen Beendigung und vollständigen Abwicklung aller Extension-Verträge, die der Marktplatzteilnehmer über den mittwald Marktplatz geschlossen hat.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist für die kündigende Partei unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. mittwald ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen zu einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigt:
- Erheblicher oder wiederholter Verstoß eines Marktplatzteilnehmers gegen gesetzliche Vorschriften oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mittwald;
- Im Falle der schuldhaften Schädigung anderer Marktplatzteilnehmer durch einen Marktplatzteilnehmer;
- Wesentliche Rufschädigung bezüglich mittwald durch einen Marktplatzteilnehmer;
- Im Falle der Mitgliedschaft eines Marktplatzteilnehmers in einer verbotenen Partei, einer Terrororganisation oder einer das Allgemeinwohl schädigenden Gemeinschaft.
- Sämtliche Kündigungserklärungen müssen entweder über den Kündigungsbutton im Nutzerkonto oder mittels Textform (z. B. E-Mail) erklärt werden.
Hier kannst du unsere AGB downloaden!