Neue Digital-Gesetze: Jetzt Impressum aktualisieren!

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Titelbild des Artikels mit dem Schriftzug_ Neue Digital-Gesetze. Jetzt Impressum aktualisieren

Alles neu macht der Mai. Zumindest, was die digitale Gesetzgebung betrifft. Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) haben im Mai gleich zwei Gesetze das Licht der Welt erblickt. Das hat Auswirkungen auf das Impressum und die Datenschutzerklärung deiner Webseiten. Welche genau, liest du im Folgenden. 

Was ist das Digitale-Dienste-Gesetz? 

Am 14. Mai ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten und hat das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Zeitgleich wurde das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt.  

Das Digitale-Dienste-Gesetz ist die deutsche Ergänzung zum Digital Service Act der EU und in dieser Form der Versuch, illegale Inhalte im Netz zu verhindern. Es betrifft damit alle Website-Betreiber, Web-Entwickler und Agenturen. 

„Aus § 5 TMG wurde § 5 DDG und aus TTDDSG wurde TDDDG.“

Katharina Hoffmann
Security & Datenschutz | mittwald

Anpassungen von Impressum und Datenschutzerklärung notwendig

Die Gesetzesänderung macht eine Änderung des Impressums deiner Websites nötig. Ab sofort wird die Impressumspflicht in § 5 DDG (statt vormals § 5 TMG) geregelt. Inhaltlich ändert sich hierbei nichts. Du musst lediglich die Gesetze korrekt benennen. Um zukünftige Anpassungen zu vereinfachen, empfehlen wir, auf die Angabe des Paragrafen im Impressum komplett zu verzichten

Auch in der Datenschutzerklärung müssen die neuen Gesetzesnamen korrekt angegeben werden. Das heißt: Aus TTDSG wird TDDDG. Inhaltlich musst du keine Änderung vornehmen. 

Tipp!

Auch bei den AV-Verträgen kommt es immer wieder zu gesetzlichen Änderungen. Wenn du deine AV-Verträge mit dem AV Manager erstellst, brauchst du dich darum nicht kümmern. Wir halten deine Verträge automatisch rechtskonform. 

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