EmpCo-Richtlinie: Was Web- und Digitalagenturen jetzt wissen müssen
Was ist die EmpCo-Richtlinie – und was will sie erreichen?
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Die Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024 soll Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen.
Deutschland setzt sie über Änderungen im UWG um. Im Kern geht es um 2 Fragen: Verstehen Website-Besucher, was eine Umweltaussage konkret bedeutet? Und lässt sie sich im Zweifel belegen?
Wen betrifft die Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie soll Verbraucher schützen. Sie richtet sich damit an B2C-Angebote und an gemischte Angebote mit Endkundenkontakt. Reine B2B-Websites stehen nicht im Zentrum.
Ganz aus dem Schneider sind sie aber nicht. Die Umsetzung läuft über das allgemeine UWG. Die neuen Maßstäbe können deshalb auch dort wirken, wo das Wettbewerbsrecht schon bisher griff – also potenziell auch bei Werbung zwischen Unternehmen. Eine pauschale Entwarnung für B2B-Auftritte gibt es daher nicht. Im Zweifel lohnt sich eine Prüfung im Einzelfall.
Die 4 Kernbereiche im Überblick
1. Allgemeine Umweltaussagen
Wörter wie „grün“, „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ wirken werblich stark. Sie sagen aber oft nichts darüber aus, ob sich der Vorteil auf Material, Herstellung, Verpackung oder Versand bezieht. Solche pauschalen Aussagen sind nur noch zulässig, wenn das Unternehmen eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann.
Eine Angabe wie „Der Flaschendeckel besteht zu 100 % aus recyceltem Kunststoff“ transportiert eine ähnliche Botschaft, lässt aber keinen Interpretationsspielraum.
Übrigens: Auch Bilder und Farben zählen. In Kombination mit Text können sie eine allgemeine Umweltaussage ergeben. Ein Wald im Header kann zum Beispiel positive Umweltauswirkungen suggerieren.
2. Klimaneutralität durch Kompensation
Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ sind nicht mehr zulässig, wenn sie sich auf ein Produkt oder eine Lieferung beziehen und allein auf zugekauften Kompensationszertifikaten beruhen. Tragfähiger sind Hinweise auf tatsächliche Einsparungen, etwa den Umstieg auf Ökostrom in der Produktion.
3. Eigene Nachhaltigkeitssiegel
Ein selbst gestaltetes Label – etwa ein grünes Blatt-Symbol – kann bei Betrachtern den Eindruck eines geprüften Gütesiegels erwecken. Steckt weder ein anerkanntes Zertifizierungssystem noch eine staatliche Stelle dahinter, ist ein solches Siegel unzulässig.
Bei unserem alten Klima-Signet suggerieren Blattsymbol und grüne Farbe Nachhaltigkeit. Außerdem lässt der Claim „Aktiv fürs Klima“ offen, wofür genau er steht. Das neue Partnerlogo steht ausschließlich dafür, dass die Website mit 100 % erneuerbarer Energie gehostet wird. Für noch mehr Transparenz empfehlen wir, das Logo mit einer Infoseite zu verlinken. Bei Interesse melde dich einfach bei unserem Kundenservice.
4. Unbelegte Zukunftsversprechen
Ein Ziel wie „Null Emissionen bis 2045“ reicht als reines Klimaziel nicht mehr aus. Gefragt ist ein nachvollziehbarer Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen. Unabhängige externe Sachverständige müssen ihn regelmäßig überprüfen. Die Ergebnisse müssen für Verbraucher zugänglich sein.
Warum das auch für Agenturen relevant ist
Umweltbezogene Formulierungen stehen selten nur auf einer einzelnen Nachhaltigkeitsseite. Sie stecken in Produktbeschreibungen, Meta-Angaben, Bannern, Filterfunktionen und Badges – und teilweise in wiederverwendbaren Textbausteinen.
Ein einmal formulierter Claim kann so schnell auf mehreren Websites gleichzeitig landen. Stuft ihn später jemand als problematisch ein, betrifft das womöglich mehrere Kunden auf einmal. Ein guter Grund, dir diese Claims genauer anzuschauen.
Unsere Einschätzung
Nachhaltigkeitskommunikation war lange eine Frage der Optik: ein grünes Icon hier, ein „klimafreundlich“ dort. Mit der EmpCo-Richtlinie wird aus dieser gestalterischen Entscheidung zunehmend eine rechtliche Abwägung.
Wir sehen darin weniger einen Grund zur Sorge als eine sinnvolle Klarstellung. Wer Nachhaltigkeit schon bisher konkret und mit nachvollziehbaren Fakten kommuniziert, muss wenig ändern. Betroffen sind vor allem Aussagen, die mehr Eindruck als Substanz vermitteln.
Kreative Bilder, Headlines und Formulierungen bleiben wichtige Stilmittel. Sie sollten nur nicht der einzige Beleg für einen Umweltvorteil sein. Der Beleg selbst muss aus konkreten Zahlen, Zertifikaten oder Nachweisen kommen. Die müssen nicht immer öffentlich sein, sollten aber mindestens intern dokumentiert sein.
Praktische Unterstützung: der Green Claims Checker
Die größte Hürde ist selten die fehlende Bereitschaft, etwas anzupassen. Meist ist es die Frage, wo im Kundenprojekt überall entsprechende Formulierungen stecken. Über mehrere Websites und wiederverwendete Textbausteine hinweg wird das schnell unübersichtlich.
Genau hier setzt unser Green Claims Checker (Hinweis: Die Nutzung des Checkers ist nur über einen kostenlosen mStudio-Account möglich) an: Du gibst die URL einer Website ein und das Tool durchsucht sie automatisiert nach Umweltaussagen. Jedem Fund ordnet es eine KI-gestützte Risikostufe zu. So siehst du direkt, welche Stellen du zuerst angehen solltest, ohne jede Seite einzeln von Hand durchzugehen.
Auf Wunsch fasst das Tool die Ergebnisse in einem PDF-Report zusammen. Den kannst du direkt an deine Kunden weitergeben. So ist die Priorisierung nicht nur intern nachvollziehbar, du kannst sie auch gegenüber deinen Kunden gut begründen.
Wichtig: Der Checker ersetzt keine Rechtsberatung. Er zeigt dir, wo du genauer hinschauen solltest.
Fazit
Die EmpCo-Richtlinie macht grüne Aussagen nicht unmöglich. Sie verlangt aber mehr Konkretheit und Nachweise. Davon profitieren vor allem Unternehmen, die Nachhaltigkeit ernsthaft angehen und konkret kommunizieren. Der Green Claims Checker hilft dir als Agentur, den Überblick zu behalten, statt jede Website einzeln von Hand zu prüfen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Fragen und Antworten zur EmpCo-Richtlinie
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 soll Verbraucher vor Greenwashing schützen. Sie verbietet unter anderem pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis, Klimaneutralitäts-Claims auf Basis von Kompensation und Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkannte Zertifizierung.
Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie in Deutschland?
Seit dem 27. September 2026. Deutschland hat sie mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt.
Gilt die EmpCo-Richtlinie auch für B2B-Websites?
Die Richtlinie zielt auf den Schutz von Verbrauchern, also vor allem auf B2C-Angebote. Weil die Umsetzung über das UWG läuft, können die neuen Maßstäbe aber auch bei Werbung zwischen Unternehmen eine Rolle spielen. Im Zweifel lohnt sich eine Prüfung im Einzelfall.
Darf ich ein Produkt noch als „klimaneutral“ bewerben?
Nicht, wenn die Aussage allein auf zugekauften Kompensationszertifikaten beruht. Konkrete Angaben zu tatsächlichen Einsparungen, zum Beispiel durch Ökostrom in der Produktion, sind weiterhin möglich.
Welche Umweltaussagen sind weiterhin erlaubt?
Konkrete und belegbare Aussagen, zum Beispiel „Die Verpackung besteht zu 100 % aus recyceltem Karton“. Wichtig ist, dass klar ist, worauf sich der Vorteil bezieht, und dass du ihn nachweisen kannst.
Was sollten Agenturen jetzt tun?
Prüfe die Websites deiner Kunden auf Umweltaussagen. Denk dabei auch an Meta-Angaben, Badges, Filter, Bildsprache und wiederverwendete Textbausteine. Ersetze pauschale Claims durch konkrete Angaben und kläre, welche Belege es dafür gibt.
Wie hilft der Green Claims Checker?
Der Green Claims Checker durchsucht eine Website automatisiert nach Umweltaussagen und ordnet jedem Fund eine KI-gestützte Risikostufe zu. Die Ergebnisse kannst du als PDF-Report an deine Kunden weitergeben.
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