BFSG-konform – so einfach wie nie
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet u.a. Betreiber von B2C-Webshops und Websites mit Terminbuchungsfunktion zu einer Barrierefreiheitserklärung. Generiere diese Erklärung mit wenigen Klicks – schon müssen du und deine Kunden müssen keine Abmahnungen mehr fürchten.
Was du bekommst
Use Case: Barrierefreiheitserklärug für einen Webshop
Eine Agentur muss für den Webshop einer ihrer Kunden eine Barrierefreiheitserklärung erstellen. Statt sich durch Paragrafen zu wühlen, hat sie die Extension Barriere-Erklärung genutzt.
Ergebnis: In weniger als 10 Minuten lag eine fertige Erklärung vor, die auf der Website eingebunden werden konnte.
Rechtssicherheit ohne aufwendige Recherche
Wer seine Barrierefreiheitserklärung selbst erstellen will, muss aufwendig und nachhaltig recherchieren. All die Arbeit nehmen wir dir mit der Extension Barriere-Erklärung ab. Du hast keinen Aufwand und brauchst keine Abmahnung fürchten.
Sina Reimers
mStudio – Zuhause der Barriere-Erklärung
Der Barriere-Erklärung ist eine Extension im mStudio. Wenn du die Barrierefreiheit deiner Websites prüfen willst, benötigst du einen Account im mStudio.
FAQs
Der Barriere-Erklärungs-Generator steht dir kostenlos im mStudio, unserer neuen Verwaltungsoberfläche zur Verfügung. Das Besondere: Auch wenn du kein mittwald Kunde bist, kannst du die Barriere-Erklärung nutzen. Einfach User im mStudio anlegen und los geht's.
3 einfache Schritte:
- mStudio-User anlegen. Jetzt kostenlos im mStudio registrieren.
- Organisation mit Vertragspartnerdaten im mStudio anlegen. Zugegeben: Etwas umständlich. Aber keine Sorge: Die Barriere-Erklärung ist kostenlos.
- Barriere-Erklärung im mStudio über den Marktplatz installieren. Die Extension befindet sich dann in deiner Organisation unten links als eigenen Menüpunkt.
Eine Barrierefreiheitserklärung brauchst du beispielsweise im Online-Shop, wenn sich dieser an Verbraucher (B2C) richtet. Was viele nicht wissen: Auch interaktive Funktionen wie z. B. eine Terminbuchung oder Chat-Funktion lassen klassische Webseiten unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen (BFSG) (s. auch die Frage: Wer fällt unter das BFSG).
Bitte berücksichtigte, dass sich diese Extension an Webseiten von privatwirtschaftlichen Anbietern richtet. Öffentliche Stellen unterliegen gesonderten Anforderungen (u.a. dem BGG sowie dem BITV).
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C) anbieten, zum Beispiel Online-Shops, Apps oder Webprojekte mit geschäftlichen Funktionen wie Terminbuchungen oder Gutscheinbestellungen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz.
Werden die Anforderungen des BFSG nicht erfüllt, stellt dies gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 8 BFSG eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 100.000 € Bußgeld dar. Weitaus schlimmer könnten Abmahnungen von Mitbewerbern oder sogenannten „Abmahnvereinen“ sein. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass gerade Verstöße gegen Informationspflichten gerne für Massenabmahnungen herangezogen werden – vergleichbar mit den Abmahnwellen rund um die DSGVO oder zu den Google Fonts.
Du hast noch Fragen?
Wenn der Schuh drückt, sind wir am Start. Unter +49 5772 293 150 helfen wir dir gern bei Fragen rund um den Wettbewerb