Keine Zusatzkosten bei Online-Zahlungen mit Visa und Mastercard

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Kreditkarte und Mastercard liegen auf weißer Oberfläche
Besonders beliebt und weit verbreitet im E-Commerce ist die Zahlung mit der Kreditkarte. Für Shopbetreiber ist es ein sicheres Zahlungsverfahren, da die Kunden bei der Bestellung alle erforderlichen Daten ihrer Kreditkarte eingeben und ein spezielles System ihre Bonität überprüft. Erst im Anschluss wird die Ware versendet. Allerdings können für dieses Verfahren teilweise recht hohe Gebühren der Kreditkartenfirmen und Zahlungsinstitute für den Händler anfallen, die oft im weiteren Bezahlvorgang dem Kunden zuzüglich in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten dürfen Online-Händler ab Januar 2018 nicht mehr berechnen – jedenfalls nicht mehr als Zusatzkosten am Ende des Bezahlvorgangs.

Zusatzgebühren fallen weg

Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Erhebung von zusätzlichen Gebühren für gängige Kreditkartenzahlungen wie Visa oder Mastercard, aber auch für Überweisungen und Lastschriften verbietet. Das Gesetz setzt geltendes EU-Recht um und gilt sowohl im Onlinehandel als auch für Zahlungen an der Ladenkasse und tritt am 13. Januar 2018 in Kraft.

PayPal & Co. noch nicht betroffen

Andere Online-Zahlungsdienstleister wie PayPal, Paydirekt oder auch American Express und Diners Club sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen. Allerdings könnten sie ihre Preis- und Vertragsstrukturen anpassen und auch von der neuen Regelung Gebrauch machen.

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Onlineshops dürfen ab Januar 2018 keine Zusatzgebühren für Zahlungen mit Mastercard und Visa mehr verlangen.

Wie können Onlinehändler künftig reagieren?

Onlinehändler haben sich lange Zeit gegen das neue Gesetz gewehrt: Bis zuletzt hatten sie gefordert, die ihnen entstehenden Kosten auch weiterhin den Kunden in Rechnung stellen zu dürfen.

Um sich nicht auf den Zusatzkosten sitzen zu bleiben, wird es künftig verschiedene Möglichkeiten für Händler geben: Zum einen ist es möglich, die Zusatzkosten für entsprechende Zahlungsmittel im Voraus zu kalkulieren, damit diese bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden und in den Endpreis mit einfließen. Eine andere Möglichkeit ist es, die Versandkostenpauschale zu erhöhen, um auf diese Weise die entfallenen Zusatzgebühren auszugleichen.

Mehr Sicherheit bei Transaktionen

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Sicherheit bei Transaktionen im E-Commerce verbessert und gewährleistet wird. Verbraucher haften bei nicht autorisierten Zahlungen im Internet nur noch mit 50 Euro – statt bisher mit 150 Euro. Allerdings nur, wenn der Verbraucher nicht grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat.

Gesetzlich verankert wurde auch das achtwöchige Recht, Lastschriften ohne die Angabe von Gründen zurückzuholen. Bisher war dies nur vertraglich zwischen Bank und Kunden vereinbart.

Fazit

Onlinehändler aufgepasst: Wer nach dem Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin für die genannten Zahlungsarten zusätzliche Gebühren am Ende des Bezahlvorgangs verlangt, muss mit Abmahnungen rechnen. Darüber hinaus kann der Kunde diese zusätzlichen Gebühren zurückverlangen, wenn er sie bei der Bestellung bezahlt hat und sie nicht bereits von Anfang an in den Endpreis der Ware einkalkuliert wurden. Daher sollten Händler die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nutzen und ihre Preiskalkulation anpassen und ihre Zahlungsmodelle rechtzeitig umstellen.

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